Bildungspaket

Seit 2011 haben Kinder unter bestimmten Umständen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BUT). Darunter fällt auch die Übernahme der Kosten für Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn die Schule bestätigt, dass die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist. Sollte das der Fall sein, haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein, wenn Sie eine der folgenden Hilfen beziehen.

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld 2
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei dauerhalfter Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

oder wenn Sie ein geringes Einkommen haben.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und sagen Ihnen, wie Sie Ihre Hilfe beantragen können!